Wartung, Reparatur und Thermentausch sind nicht dasselbe
In vielen Wiener Mietwohnungen sorgt eine eigene Gastherme für Heizung und Warmwasser. Spätestens wenn eine Wartung ansteht oder die Therme plötzlich ausfällt, stellt sich die Frage: Wer muss eigentlich bezahlen – Mieter oder Vermieter? Dabei ist wichtig, zwischen regelmäßiger Thermenwartung, einer notwendigen Reparatur und dem Austausch eines defekten Geräts zu unterscheiden
1. Wer bezahlt die Thermenwartung?
Bei einer mitvermieteten Therme ist die laufende Wartung grundsätzlich Sache der Mieterin oder des Mieters. Bei einer fachgerechten Thermenwartung in Wien wird das Gerät kontrolliert, gereinigt und auf seine Funktion überprüft. Rechnungen und Wartungsnachweise sollten deshalb gut aufgehoben werden.
2. Was passiert, wenn bei der Wartung ein Defekt festgestellt wird?
Wird während der Wartung ein technischer Schaden festgestellt, ist das nicht automatisch Teil der normalen Wartung. Bei einer mitvermieteten Therme fallen notwendige Reparaturen grundsätzlich in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Mieter sollten einen festgestellten Defekt daher möglichst rasch an Vermieter oder Hausverwaltung melden. Vor größeren Reparaturen sollte geklärt werden, wer die Arbeiten beauftragt und die Kosten übernimmt.
3. Wer bezahlt einen notwendigen Thermentausch?
Ist eine mitvermietete Therme nicht mehr reparierbar und muss ersetzt werden, ist der notwendige Austausch grundsätzlich vom Vermieter zu tragen. Voraussetzung ist insbesondere, dass das Gerät zur Ausstattung der vermieteten Wohnung gehört und mitvermietet wurde. Je nach Mietverhältnis können allerdings Ausnahmen bestehen. Im Zweifelsfall sollte die konkrete mietrechtliche Situation geprüft werden.
4. Was sollten Mieter bei einer defekten Therme tun?
Fällt die Therme aus, sollten Vermieter oder Hausverwaltung möglichst rasch und am besten schriftlich darüber informiert werden. Ein Installateur kann anschließend feststellen, ob eine Reparatur möglich ist oder ein Thermentausch in Wien notwendig wird. Gerade in der Heizsaison sollte bei einem vollständigen Ausfall nicht unnötig lange gewartet werden.
5. Wartungsnachweise aufbewahren
Regelmäßige Wartungsnachweise können dabei helfen zu dokumentieren, dass die laufende Wartung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Bewahren Sie deshalb Rechnungen und Serviceberichte Ihrer Thermenwartung in Wien auf.
6. Thermenwartung, Reparatur und Thermentausch in Wien
Ob regelmäßiges Service, technische Überprüfung oder Austausch einer defekten Gastherme: Zuerst sollte geklärt werden, welche Arbeiten tatsächlich notwendig sind. DER HEIZ MANN unterstützt Sie bei der fachgerechten Thermenwartung in Wien, bei Reparaturen sowie beim Austausch alter oder defekter Gasthermen. 👉 Ihre Therme benötigt eine Wartung oder funktioniert nicht mehr? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle mietrechtliche Beratung.










